14.04.2011: Der Betreuungsverein Bergedorf ist umgezogen und hat eine neue Hausnummer!
Wir freuen uns, Sie in unseren neuen Büroräumen, in der
Ernst-Mantius-Straße 5, 21029 Hamburg
28.12.2010: Gute Nachrichten für Ehrenamtliche Betreuer!
Der jahrelange Streit über die steuerrechtliche Gleichstellung der rechtlichen Betreuung mit anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten ist zu einem erfreulichen Abschluss gekommen.
Zukünftig sind auch für ehrenamtliche Betreuer Aufwandsentschädigungen bis zu einer Gesamtsumme von 2.100 Euro jährlich steuerfrei.
Das heißt: wenn sie keine weiteren steuerfreien Einkünfte haben, dürfen ehrenamtliche Betreuer für bis zu sieben Betreuungen die Aufwandsentschädigung von 323 Euro steuerfrei erhalten. Die Gesamtsumme läge zwar mit 2.261Euro etwas höher als der zulässige Freibetrag von 2.100 Euro, allerdings fällt der übersteigende Betrag in die Einkommensart "sonstige Einnahmen".
Also erst ab der 8. Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuungen wird die Freigrenze überschritten.