Betreuungsverein Bergedorf

Betreuungsberichte

Informationen und Fragestellungen zur Erstellung von Betreuungsberichten:
Jede Betreuerin und jeder Betreuer hat die Pflicht, dem Amtsgericht Bericht zu erstatten (§ 1839 BGB). Üblich sind periodische Berichte in Form von Jahresberichten. Häufig werden auch Erstberichte nach Einrichtung der Betreuung angefordert, oder Berichte bei besonderen Fragestellungen z.B. der Ausweitung oder Aufhebung der Betreuung. Grundsätzlich kann das Gericht aber jederzeit Auskunft verlangen. Die Auskunftspflicht betrifft auch den sog. "befreiten Betreuer". Im Bericht sollten, unabhängig von den Aufgabenkreisen, Aussagen enthalten sein zur weiteren Notwendigkeit der Betreuung und zu einer möglichen Einschränkung der Aufgabenkreise oder einer erforderlichen Ausweitung. Grundsätzlich sollte die aktuelle Lebenssituation der Betreuten mitgeteilt werden, auch wenn die Betreuung nur die "Vermögenssorge" umfasst. Diese Informationen entstehen durch den persönlichen Kontakt zu den Betreuten. Ansonsten ist die Ausgestaltung des Berichtes stark von den Aufgabenkreisen abhängig. Im Folgenden werden Inhalte und Fragestellungen stichwortartig aufgelistet:

Zum Aufenthalt: Wo wohnt der/die Betreute? Z.B. eigene Wohnung, betreutes Wohnen, Pflegeheim, ggfs. Unterbringung in einer geschlossenen Einrichtung oder Abteilung beschreiben.

Zur Versorgungssituation (Beispiele):
Betreute/r versorgt sich selbst, es wird Pflege und Hilfe im Haushalt von einem Pflegedienst geleistet, es gibt eine Einstufung in die Pflegeversicherung, der Pflegedienst kommt zwei Mal am Tag, es findet eine Versorgung durch Angehörige statt, Versorgung im Heim.

Arbeitsverhältnis:
Reguläres Arbeitsverhältnis (Nettolohn erwähnen), Arbeitslosigkeit, 1 Euro Job, Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte erwähnen.

Einkommenssituation:
Einkommen (Renten, Sozialleistungen, Kapitalerträge) aufzählen, wer verwaltet die Einnahmen, wie bekommt der/die Betreute Geld (z.B. Haushaltsgeld wird monatlich bar gegen Quittung ausgezahlt, es wird durch Betreute eigenständig verwaltet), Beschreibung regelmäßiger Ausgaben, wer überwacht die Zahlungsverpflichtungen.

Vermögen:
Der/die Betreute  besitzt die folgenden Konten, verfügungsberechtigt ist, wenn keine Rechnungslegung verlangt wird erfolgt eine aktuelle Mitteilung des Vermögensstands mit belegen (Kopie Sparbuch, Kontoauszug). Im Rahmen der Vermögenssorge sonstige Tätigkeiten wie Steuererklärung erwähnen, ebenso besiondere Ereignisse wie Erbschaften oder Kapitalzuwachs, Verschuldung beschreiben und Tätigkeiten zur Regulierung beschreiben (auch Insolvenzverfahren), welche Anträge auf Sozialleistungen, Vergünstigungen etc. wurden gestellt (GEZ, Wohngeld, Schwerbehinderung, Befreiung von Zuzahlung in der Krankenversicherung)?

Gesundheitssorge:
gesundheitliche Situation und Verlauf im Berichtszeitraum beschreiben,  Beschreibung der Behandlungs-, Reha- und sonst. Förderungsmaßnahmen beschreiben,  wird die Behandlung angenommen,  gab es außergewöhnliche Ereignisse, wer sind die behandelnden Ärztinnen und Ärzte, welche Tätigkeiten wurden von der Betreuerin/dem Betreuer gefordert?

Persönlichen Kontakt beschreiben:
Wie oft finden besuche oder Gespräche statt? Wie gestaltet sich der Kontakt? Ist eine Kommunikation möglich? Gibt es (weitere) Angehörige?

Betreuungsplan:
Der/die Betreute äußerte folgende Wünsche, was kann vermutlich umgesetzt werden, welcher Handlungsbedarf ist absehbar, welche Ziele sollen erreicht werden, besteht die Möglichkeit weiterer Rehabilitation, wird die Betreuung zukünftig weiter erforderlich sein?