Vorsorge ist wichtig

Der Betreuungsverein Bergedorf e.V. informiert und berät seit vielen Jahren über Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.

Die wichtigste Vorsorgeverfügung ist die Vorsorgevollmacht.

Mit einer Vorsorgevollmacht wird die Vertretung für den Fall geregelt, dass die eigene Fähigkeit Entscheidungen zu treffen, z.B. aufgrund von Erkrankung oder Behinderung, eingeschränkt ist. Hiermit können z.B. erwachsene Kinder von ihren Eltern bevollmächtigt werden, behördliche, gesundheitliche und andere alltägliche Angelegenheiten stellvertretend zu regeln.

Erste Informationen zum Thema Vorsorgevollmacht finden Sie zusammengefasst im folgenden Video:



Mit einer Patientenverfügung werden im Vorwege Entscheidungen über Behandlungsmaßnahmen am Lebensende festgelegt. Eine Patientenverfügung ist seit 2009 gesetzlich verbindlich geworden. Eine zusätzliche ärztliche Beratung wird unbedingt empfohlen.  Auch für die Patientenverfügung finden Sie hier einen kurzen Erläuterungsfilm.

Eine Betreuungsverfügung kann genutzt werden, wenn keine Vertrauensperson bevollmächtigt werden kann und Vorgaben für einen zukünftigen Betreuer festgelegt werden sollen.

Unsere Beratung umfasst auch die Frage, wie eine Vorsorgevollmacht erstellt werden soll. Zudem beraten und unterstützen wir tätige Bevollmächtigte bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe.

Bei Interesse stehen wir auch gerne als Referent für Informationsveranstaltungen zu diesen Themen zur Verfügung.

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