Betreuungsverein Bergedorf

Das Betreuungsrecht

Das Betreuungsrecht regelt die gesetzliche Vertretung für Erwachsene. Es löste 1992 das alte Pflegschafts- und Vormundschaftsrecht ab.

Das Amtsgericht kann eine rechtliche Betreuung einrichten für Menschen, die bedingt durch Alter, Krankheit, Unfall oder Behinderung Hilfe benötigen, um den Alltag zu organisieren und um ihre Rechte geltend zu machen.

Eine rechtliche Betreuung ist eine regelnde und organisierende Hilfe. So kann eine Betreuerin oder ein Betreuer zum Beispiel für die Haushaltsführung einen ambulanten Pflegedienst organisieren oder das Vermögen der Betreuten verwalten.

Leitgedanken des Betreuungsrechts sind die Erhaltung der Selbständigkeit und die Achtung der Wünsche der betreuten Menschen.

Das Betreuungsrecht betont die Bedeutung der ehrenamtlichen Betreuung und die Vorrangigkeit privater Vorsorge durch Vorsorgevollmachten. Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Vertrauensperson bevollmächtigt werden, persönliche Angelegenheiten zu entscheiden für den Fall, dass man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist.

Betreuungsvereine informieren über Vorsorgevollmachten, beraten bei deren Erstellung und beraten Bevollmächtigte. Vorsorgevollmachten können bundesweit bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Eine behördliche Beglaubigung der Unterschrift ist bei der örtlichen Betreuungsstelle gegen eine geringe Gebühr möglich.